Das Wärmegesetz in Baden-Württemberg schreibt für Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung in im Falle eines Kesselaustausches den Einsatz erneuerbarer Energieträger vor. Zur Erfüllung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist der Anschluss an ein Fernwärmesystem, das mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energieträgern betrieben wird.